Rechtsprechung
BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 34.92 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,14751) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Darlegungsanforderungen an die Verfahrensrüge "Verletzung der Aufklärungspflicht" - Voraussetzungen des Ablösungsanspruchs nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 07.11.1991 - 13 A 90.2932
- BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 34.92
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 34.92
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des hier allein geltend gemachten Verfahrensmangels einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, und des zu erwartenden Beweisergebnisses auch die Darlegung der Ursächlichkeit dieses Beweisergebnisses für eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung, mithin substantiierte Ausführungen dazu, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>). - BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78
Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 34.92
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des hier allein geltend gemachten Verfahrensmangels einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, und des zu erwartenden Beweisergebnisses auch die Darlegung der Ursächlichkeit dieses Beweisergebnisses für eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung, mithin substantiierte Ausführungen dazu, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>). - BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 36.84
Änderung der Schadensfeststellung an Grundvermögen - Nachträgliche Feststellung …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 34.92
Zur ordnungsgemäßen Bezeichnung des hier allein geltend gemachten Verfahrensmangels einer Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) gehören nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts neben der Angabe der Beweismittel, deren sich das Tatsachengericht fehlerhaft nicht bedient haben soll, und des zu erwartenden Beweisergebnisses auch die Darlegung der Ursächlichkeit dieses Beweisergebnisses für eine dem Beschwerdeführer günstigere Entscheidung, mithin substantiierte Ausführungen dazu, inwiefern das angefochtene Urteil auf der unterlassenen Aufklärung beruht oder beruhen kann (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - ; Urteile vom 7. Februar 1985 - BVerwG 3 C 36.84 - und vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - <NVwZ 1989, 453/454>). - BVerwG, 24.11.1977 - V C 80.74
Freistellung bestimmter Grundstücksarten - Aufbringung des Flächenbeitrags - …
Auszug aus BVerwG, 05.03.1992 - 5 B 34.92
Entsprechendes ergibt sich auch nicht aus dem Hinweis der Beschwerdeschrift auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. November 1977 - BVerwG 5 C 80.74 - (RzF 45 I 57 = RdL 1978, 158).